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Für Schweizer SaNa-Inhaber

Schweizer SaNa anerkennen lassen & bayerischen Fischereischein erhalten

Du hast in der Schweiz den SaNa gemacht und möchtest nun auch den Bayerischen Fischereischein? Ich biete dir den für die Anerkennung vorgeschriebenen 3-stündigen Rechtskundekurs zu bayerischem Fischereirecht bequem per Zoom an.

  • 🎣 Speziell für SaNa-Inhaber, die einen bayerischen Fischereischein beantragen möchten
  • 💻 Live-Onlinekurs über Zoom – ortsunabhängig aus der ganzen Schweiz
Franz Hollweck - Kursleiter für die staatliche Fischerprüfung in Bayern.

Rechtslage & Voraussetzungen

Wann kann der Schweizer SaNa in Bayern anerkannt werden?

Die Gleichstellung des Schweizer Sachkundenachweises (SaNa) als Voraussetzung für einen bayerischen Fischereischein ist möglich, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.

  • ✔ Vorlage des Brevets aus der Schweiz
  • ✔ Nachweis über ersten Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Breveterteilung
  • ✔ Vorlage eines bayerischen Nachweises über die Teilnahme an mindestens drei Stunden eines Vorbereitungslehrganges auf die Fischerprüfung im Fachgebiet Rechtskunde

Mein Angebot für dich

Ich übernehme deine Ausbildung in Rechtskunde, die in Bayern verbindlich vorgeschrieben ist:

  • 🎓 3-stündiger Rechtskundekurs per Zoom (live, keine Aufzeichnung)
  • 📄 Leicht verständliche Schulung zu BayFiG, AVBayFiG, Schonzeiten, Aufsicht, Fischereirecht u. v. m.
  • 🧭 Klare Erklärung des weiteren Weges zur Anerkennung und zur Ausstellung des Fischereischeins

Format: Live-Onlinekurs via Zoom
Dauer: mind. 3 Stunden
Sprache: Deutsch

Preis: 220€ inkl. MwSt.

Wichtig: Ich biete dir den geforderten Rechtskundeunterricht an, für die Anerkennung / Gleichstellung deines SaNa ist die Bayerische Prüfungsbehörde (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft) zuständig, die Ausstellung des bayerischen Fischereischeins erfolgt durch eine Gemeindeverwaltung in Bayern. 

In 5 Schritten zum bayerischen Fischereischein

Ablauf: Dein Weg vom Schweizer SaNa zum bayerischen Fischereischein

  • Prüfe deine Voraussetzungen

    Du stellst sicher, dass du die Voraussetzungen für die Gleichstellung deines Schweizer SaNa (Sachkundenachweis) mit der bayerischen Fischerprüfung erfüllst.
    Du brauchst dafür:
    a) Dein Brevet aus der Schweiz (Vorder- und Rückseite)

    b) Nachweis über ersten Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Breveterteilung (bekommst du zum Beispiel in Form einer "Wohnsitzbescheinigung" bei deiner Gemeinde bzw. ehemaligen Gemeinde)

    c) Bayerischen Nachweis über die Teilnahme an mindestens drei Stunden eines Vorbereitungslehrganges auf die Fischerprüfung im Fachgebiet Rechtskunde (Diesen bekommst du nach der Schulung von mir!)

  • Anmeldung zum Rechtskundekurs bei Angelchef

    Sobald klar ist, dass dein SaNa grundsätzlich anerkannt werden kann, meldest du dich zu meinem Online-Rechtskundekurs an. Nimm dazu einfach unkompliziert Kontakt per E-Mail mit mir auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Wir vereinbaren dann einen Termin für die Schulung.

  • Online-Rechtskunde (Zoom, 3 Stunden)

    Wir treffen uns zum vereinbarten Termin in einem Zoom-Meeting. Du lernst kompakt und verständlich alle bayerischen Rechtsgrundlagen, die du für deinen späteren Fischereischein brauchst. Direkt im Anschluss schicke ich dir per E-Mail die Bescheinigung über deine Teilnahme am Kurs.
    Wichtig: Du benötigst ein Endgerät (z.B. Notebook, Tablet) das über Mikrofon und Kamera verfügt, welche während des gesamten Unterrichts eingeschaltet sein müssen. 

  • Gleichstellung des SaNa beantragen

    Du hast jetzt alle nötigen Unterlagen beisammen und kannst bei der Bayerischen Prüfungsbehörde die Gleichstellung deines Schweizer SaNa (Sachkundenachweis) mit der bayerischen Fischerprüfung unkompliziert per E-Mail beantragen. Du erhältst hierfür von mir selbstverständlich eine entsprechende E-Mail Vorlage. 
     

  • Bayerischen Fischereischein beantragen

    Du erhältst von der Bayerischen Prüfungsbehörde dann per Post eine offizielle Bescheinigung samt Kostenrechnung (ca. 25€). In der Bescheinigung wird dir bestätigt dass dein SaNa mit der bayerischen Fischerprüfung gleichgestellt ist und die Voraussetzungen für den Erhalt des bayerischen Fischereischeins erfüllt sind.
    Mit der Bescheinigung, gehst du zu einer bayerischen Gemeinde (zuständig ist nach den Verwaltungsvorschriften die Gemeinde, in deren Bezirk sich eine Veranlassung ergibt – also z. B. die Gemeinde in der du den Fischfang ausüben möchtest).

    Tipp Gemeindeverwaltungen im Schweizer Grenzgebiet wie etwa Lindau am Bodensee haben grundsätzlich mehr Erfahrung mit der Anerkennung des SaNa als etwa Gemeinden in Nordbayern. 

    Dort wird dir dann gegen Gebühr der bayerische "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt.

Anmeldung & Kosten

Termin einfach per E-Mail vereinbaren

Zur unkomplizierten Terminvereinbarung meldest du dich bitte einfach per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bei mir. Meistens bietet sich ein Abend unter der Woche an, wir benötigen ca. 1 Woche Vorlauf.

Bezahlen per Rechnung (Vorkasse)

Der Preis für die 3-stündige Rechtskunde-Schulung beträgt 220€ inkl. MwSt., nach der Terminvereinbarung erhältst du eine Rechnung die du im Vorfeld überweist.

Erfahrungen von Schweizer Anglern mit dem Rechtskundekurs

November 2025

Guido M.

Ich habe für die Umschreibung meines Schweizer SaNa-Ausweises die bayerische Rechtskunde in der Fischerei bei Franz gemacht. Meine Erfahrung ist sehr positiv. Viel Fachwissen, ein echter Fischer mit jede menge Know-How und der Unterricht ist locker und informativ gestalten. Vielen Dank für deine tolle Unterstützung!


November 2025

Philipp R.

Ein sehr netter und flotter Typ. Die Schulung war interessant und kurzweilig. Kann ich nur empfehlen. Gruss aus der Schweiz


Rechtsgrundlagen für die Gleichstellung des Schweizer SaNa (Sachkundenachweis) mit der bayerischen Fischerprüfung.

Die Möglichkeit der Anerkennung des Schweizer SaNa ist in den Verwaltungsvorschriften zum bayerischen Fischereigesetz klar geregelt. Für alle Teilnehmer, die die genauen Rechtsgrundlagen im Detail prüfen möchten, liste ich die relevanten Paragraphen hier auf.

  • § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AVBayFiG

    Grundsätzliche Möglichkeit der Gleichstellung außerbayerischer Prüfungen

    (2) Für die Erteilung des Fischereischeins wird der Fischerprüfung nach Art. 48 BayFiG gleichgestellt,
    1. wenn der Antragsteller bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht in Bayern hatte

    a) die nach dem Recht eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung,

    b) eine andere von der Prüfungsbehörde als gleichwertig anerkannte Prüfung auf dem Gebiet der Fischerei,

  • 13.3.2.1 VwVFiR

    Verweis auf Veröffentlichung welche Prüfungen anerkannt werden

    13.3.2.1 Andere gleichgestellte Fischerprüfungen
     
    13.3.2.1
    1Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) AVBayFiG können auch weitere Prüfungen auf dem Gebiet der Fischerei der bayerischen Fischerprüfung gleichgestellt sein. 2Diese Möglichkeit besteht sowohl für Prüfungen, die in Deutschland abgelegt werden als auch für im Ausland erworbene Qualifikationen. 3Die Gleichstellung setzt voraus, dass die betreffende Prüfung von der Prüfungsbehörde (Nr. 13.2) ausdrücklich als gleichwertig anerkannt worden ist. 4Die als gleichwertig anerkannten ausländischen Qualifikationen sind im Internet unter der Adresse https://www.stmelf.bayern.de/gleichgestellte-fischerpruefungen  abrufbar. 5Nr. 13.3.1 Satz 4 gilt entsprechend.

  • Gleichgestellte Fischerprüfungen außerhalb Bayern

    Veröffentlichung stmelf.bayern.de

    Auszug aus der in der VwVFiR erwähnten Internet Adresse ( https://www.stmelf.bayern.de/gleichgestellte-fischerpruefungen )

    2. Fischerprüfungen anderer Staaten
    Der staatlichen Fischerprüfung sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AVBayFiG folgende Fischerprüfungen anderer Staaten gleichgestellt: [...]

    Schweiz
    Sachkundenachweis (SaNa) unter folgenden Voraussetzungen:
    - Vorlage des Brevets aus der Schweiz
    - Vorlage eines bayerischen Nachweises über die Teilnahme an mindestens drei Stunden eines Vorbereitungslehrganges auf die Fischerprüfung im Fachgebiet Rechtskunde
    - Nachweis über ersten Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Breveterteilung
     

Häufige Fragen

FAQ für Schweizer SaNa-Inhaber

Muss ich auch eine Prüfung ablegen?

Nein! Du musst keine Prüfung ablegen! Als eine der drei Voraussetzungen ist lediglich der Nachweis über eine Teilnahme an mindestens drei Stunden eines Vorbereitungslehrganges auf die Fischerprüfung im Fachgebiet Rechtskunde gefordert.

Wie läuft der Rechtskundekurs konkret ab?

Wir treffen uns zu einem festen Termin in einem Zoom-Meeting (Dauer mindestens 3 Stunden). Ich erkläre dir praxisnah die wichtigsten Vorschriften des bayerischen Fischereirechts und arbeite dabei mit relevanten Praxisbeispielen (erlaubte Fangmethoden, Hältern gefangener Fische, Erlaubnisscheine, Uferbetretungsrecht usw.). Im Anschluss erhältst du von mir eine Bestätigung über deine Teilnahme die du bei deinem Antrag auf Anerkennung der Gleichstellung mit einreichen musst.

Reicht es, wenn ich nur am Rechtskundekurs teilnehme?

Der Kurs ist eine notwendige, aber keine allein ausreichende Voraussetzung. Zusätzlich brauchst du:

  • dein Schweizer Brevet,
  • den Nachweis über deinen ersten Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der SaNa-Ausstellung,
Stellt Angelchef den bayerischen Fischereischein aus?

Nein. Ich führe ausschließlich den Rechtskundekurs durch und dokumentiere deine Teilnahme. Die eigentliche Anerkennung deines SaNa und die Ausstellung des Fischereischeins erfolgen ausschließlich durch Prüfungsbehörde und Gemeinde.

Gilt der bayerische Fischereischein dann überall in Deutschland?

Ja, der Bayerische Fischereischein gilt grundsätzlich in ganz Deutschland. Zum Angeln brauchst du zusätzlich jeweils die Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Erlaubnisschein, Angelkarte, Gastkarte, Patent etc.).

Kann der Schweizer SaNa in einen bayerischen Fischereischein umgeschrieben werden?

Ja! Wobei "Umschreibung" eigentlich der falsche Begriff ist. Denn du bekommst einfach einen neuen bayerischen "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt, wenn dein SaNa als gleichgestellte Fischerprüfung anerkannt wurde.
Du wirst letztlich genau so behandelt, wie jemand der gerade in Bayern seine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Damit ein Schweizer SaNa als gleichgestellte Fischerprüfung anerkannt wird sind 3 Voraussetzungen nötig: 

- Vorlage des Brevets aus der Schweiz
- Vorlage eines bayerischen Nachweises über die Teilnahme an mindestens drei Stunden eines Vorbereitungslehrganges auf die Fischerprüfung im Fachgebiet Rechtskunde
- Nachweis über ersten Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Breveterteilung

Was ist Zoom und brauche ich das für den Kurs?

Zoom ist eine weit verbreitete Software für Online-Meetings (Videokonferenzen), die wir für unseren 3-stündigen Rechtskundekurs nutzen.

  • Vorteil: Du kannst bequem von zu Hause teilnehmen.
  • Teilnahme: Du benötigst lediglich ein Tablet oder einen PC/Laptop und einen stabilen Internetzugang.
  • Keine Installation nötig: Du erhältst von mir einen einfachen Einladungs-Link per E-Mail und kannst dann direkt über deinen Browser teilnehmen. Alternativ kannst du auch auch die Zoom App installieren. 

Dein Ausbilder: Franz Hollweck

Als vom Institut für Fischerei geschulter Kursleiter und erfahrener Ausbilder habe ich in über 15 Jahren bereits tausende Teilnehmer erfolgreich durch die staatliche Fischerprüfung in Bayern begleitet. Mein Fokus liegt darauf, dir die komplexen gesetzlichen Vorgaben so zu vermitteln, dass sie klar, verständlich und praxisnah sind.

Du willst mehr über mich wissen?
Dann schau dir meine ausführliche Vorstellung an: Über mich