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Schonzeiten für Fische in Bayern lernen

Zu den unangenehmsten Aufgaben bei der Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Bayern zählt für fast alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Lernen der Schonzeiten.

Sage und schreibe 78! Arten umfassen die Schonzeitbestimmungen in Bayern.

Für viele Fischarten muss man Schonzeit und Schonmaß lernen, außerdem die ganzjährig und die nicht geschonten Fischarten. Hinzukommen Neunaugen, Krebse und Muscheln. Diese Liste ohne ein gutes System "auswendig" zu lernen ist kaum möglich.

Für meine Kursteilnehmer habe ich deshalb eine Lernhilfe für die Schonzeiten der Fische in Bayern entwickelt.



Download der Lernhilfe

Die Lernhilfe steht kostenlos als PDF-Download zur Verfügung.

Erklärung zur Lernhilfe Fisch-Schonzeiten Bayern

Zunächst muss man wissen und verstehen woher die Schonzeiten und Schonmaße eigentlich kommen. Grundlage für die Schonzeiten ist die Anlage der AVBayFig. In dieser Liste stehen 78 in Bayern relevante Arten samt Schonbestimmungen, darunter auch eingebürgerte wie der Bachsaibling oder die Regenbogenforelle. Nicht heimische Arten wie etwa Graskarpfen oder Schwarzmundgrundel fehlen hingegen.

Erstes Ziel beim Lernen der Fisch-Schonzeiten ist das Reduzieren der zu lernenden Arten in dem man sich erstmal einen Überblick verschafft und schaut was man zusammenfassen, wegstreichen oder ausklammern kann.
Okay, lass uns beginnen
  • Muscheln

    Die in Bayern vorkommenden Großmuschelarten: Abgeplattete Teichmuschel, Flussperlmuschel, Gemeine Teichmuschel, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Kleine Flussmuschel und Malermuschel sind allesamt ganzjährig geschont.

  • Krebse

    In den Gewässern Bayerns gibt es nur zwei heimische Krebsarten (Zehnfußkrebse), nämlich der Edelkrebs und der kleine, ganzjährig geschonte Steinkrebs. Alle anderen Zehnfußkrebse wie etwa Signalkrebs, Kamberkrebs, Kalikokrebs, Galizischer Sumpfkrebs usw. haben in Bayern keinerlei Schonbestimmungen.   

  • Neunaugen

    Alle Neunaugen-Arten (Bachneunauge, Donau-Neunauge, Flussneunauge, Meerneunauge) sind in Bayern ganzjährig geschont.

  • Ganzjährig geschonte Fischarten

    Ammersee-Kaulbarsch, Atlantischer Lachs, Balkan-Goldsteinbeißer, Bitterling, Donaukaulbarsch, Donau-Steinbeißer, Donaustromgründling, Frauennerfling, Karausche, Kilch, Maifisch, Meerforelle, Nordseeschnäpel, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Sichling, Steinbeißer, Steingressling, Sterlet, Stichling (9stachl.), Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zobel, Zope

    + die bereits erwähnten Krebse, Neunaugen und Muscheln (Steinkrebs, Bachneunauge, Donau-Neunauge, Flussneunauge, Meerneunauge, Abgeplattete Teichmuschel, Flussperlmuschel, Gemeine Teichmuschel, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Kleine Flussmuschel / Bachmuschel, Malermuschel,  )

  • Heimische Fischarten ohne Schonzeit und Schonmaß

    Döbel, Bachsaibling, Brachse, Barsch, Giebel, Gründling, Güster, Kaulbarsch, Laube, Moderlieschen, Rotauge, Rotfeder, Schmerle, Stichling (3-stachl.), Wels, Zährte

Jetzt sind schon jede Menge Arten abgehakt, zu denen man kein konkretes Schonzeit-Datum lernen muss. Weiter gehts!

  • Fischarten ohne Schonzeit

    ..aber mit Schonmaß

    Es gibt drei Arten die zwar keine Schonzeit haben, jedoch ein Schonmaß besitzen. Karpfen (35cm), Quappe (40cm) und der männliche Edelkrebs (12cm).

  • Fischarten ohne Schonmaß

    ..aber mit Schonzeit
    Vier Fischarten haben zwar eine Schonzeit, aber kein Schonmaß. Mairenke (01.05 - 30.06), Mühlkoppe (01.02 - 30.04), Elritze (01.05 - 30.06) und Hasel (01.03 - 30.04).

Es verbleiben jetzt nur wenige Fischarten zu denen man Schonzeit und Schonmaß lernen muss.

FischartSchonzeitSchonmaßGebiet
Aal
01.10 - 31.12
50cm
E/R/W
Äsche
01.01 - 30.04
35cm
D/E/R/W
Bachforelle
01.10 - 15.03
26cm
D/E/R/W
Barbe
01.05 - 30.06
40cm
D/E/R/W
Hecht
15.02 - 30.04
50cm
D/E/R/W
Huchen
15.02 - 30.06
90cm
D
Nase
01.03 - 30.04
30cm
D/E/R/W
Nerfling
01.03 - 30.04
30cm
D/E/R/W
Regenbogenforelle
15.12 - 15.03
26cm
D/E/R/W
Renken / Felchen
15.10 - 31.12
30cm
D/E/R/W
Schied / Rapfen
01.03 - 30.04
40cm
D/R
Schleie
01.05 - 30.06
26cm
D/E/R/W
Seeforelle
01.10 - 15.03
60cm
D/R
Seesaibling
01.10 - 31.12
30cm
D
Zander
15.02 - 30.04
50cm
D/E/R/W

Die zu lernenden Schonzeiten lassen sich grob in Herbst/Winter, Frühjahr und Sommer aufteilen.

Deshalb ist die Lernhilfe in 3 Blöcke aufgeteilt.

Als weitere Hilfe sind die Schonzeiten auf einem Jahres-Zeitstrahl visuell sichtbar gemacht. So bekommt man ein Gefühl "wie lang" eine Fischart Schonzeit hat, und man erkennt auf den ersten Blick welche Fischarten die gleiche Schonzeit haben.

Wenn man sich für jeden Block einige Tage Zeit nimmt sind die Schonzeiten einigermaßen bequem zu lernen.


Download der Lernhilfe

Die Lernhilfe steht kostenlos als PDF-Download zur Verfügung.

Prüfungsfragen zu den Schonzeiten aus dem Fragenkatalog zur Fischerprüfung in Bayern

Welche Schonzeit ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Frauennerfling festgesetzt?

[A] 1. März bis 30. Juni

[B] ganzjährig

[C] 1. Februar bis 15. Mai

Welche Schonzeit hat die Malermuschel nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] sie hat keine gesetzliche Schonzeit

[B] vom 1. August bis 31. Mai

[C] sie ist ganzjährig geschont

Welche Schonzeit hat die Barbe nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] sie hat keine gesetzliche Schonzeit

[B] vom 1. Mai bis 30. Juni

[C] vom 15. Oktober bis 31. Dezember

Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] vom 15. Oktober bis 31. Dezember

[B] vom 1. Mai bis 30. Juni

[C] sie hat keine gesetzliche Schonzeit

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit?

[A] Zander

[B] Seeforelle

[C] Regenbogenforelle

Ist in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Brachse eine Schonzeit festgesetzt?

[A] nein

[B] ja, vom 15. Februar mit 30. April

[C] ja, vom 1. Oktober mit 31. Dezember

Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?

[A] Perlfisch

[B] Bachneunauge

[C] weiblicher Edelkrebs

Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?

[A] Schrätzer

[B] Laube (Ukelei)

[C] Schneider

Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?

[A] Neunstachliger Stichling

[B] Flussperlmuschel

[C] Giebel

Welche Arten sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Dreistachliger Stichling und Kaulbarsch

[B] Nerfling und Mairenke (Seelaube)

[C] Maifisch und Atlantischer Lachs

Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden?

[A] Ja, sie ist dafür hervorragend geeignet.

[B] Nein, sie ist gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont.

[C] Ja, aber nur dann, wenn sie aus demselben Gewässer stammt, in dem geangelt wird.

Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Edelkrebs

[B] Große Flussmuschel

[C] Waller (Wels)

Welche karpfenartigen Fische (Cypriniden) sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Nerfling (Aland), Schied (Rapfen)

[B] Mairenke (Seelaube), Zährte (Seerüßling)

[C] Strömer, Schneider

Welche Barscharten sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Zingel, Streber

[B] Flussbarsch, Kaulbarsch

[C] Zander, Forellenbarsch

Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?

[A] Edelkrebs

[B] Forellenbarsch

[C] Grasfisch

Wann hat die Äsche nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?

[A] vom 1. Mai bis zum 15. Juni

[B] vom 1. Oktober bis zum 28. Februar

[C] vom 1. Januar bis zum 30. April

Welche Schonzeit haben Renken (Felchen) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] vom 15. März bis zum 30. April

[B] vom 15. Oktober bis zum 31. Dezember

[C] vom 1. Mai bis zum 15. Juni

Wann hat der Hecht nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?

[A] vom 1. Mai bis zum 15. Juni

[B] vom 15. Februar bis zum 30. April

[C] vom 1. Juni bis zum 1. August

Wie ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) die Schonzeit für Zander festgelegt?

[A] vom 15. März bis zum 30. April

[B] vom 1. März bis zum 30. April

[C] vom 15. Februar bis zum 30. April

Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Schied (Rapfen)

[B] Dreistachliger Stichling

[C] Schneider

Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Kaulbarsch

[B] Schrätzer

[C] Zährte (Seerüßling)

Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Zope

[B] Güster

[C] Zährte (Seerüßling)

Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?

[A] Strömer

[B] Laube (Ukelei)

[C] Moderlieschen

Welche Schonzeit hat der männliche Edelkrebs nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] vom 1. Oktober bis zum 31. Juli

[B] er hat keine gesetzliche Schonzeit

[C] vom 1. August bis zum 31. Juli

Wie wird das Schonmaß eines Fisches nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgestellt?

[A] Der Fisch wird von der Kopfspitze bis zum Ende des Körpers einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse gemessen.

[B] Es wird Kopf- und Rumpflänge gemessen.

[C] Es wird die Rumpflänge bis zum Ende der ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.

Welches Schonmaß hat der Schied (Rapfen) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 45 cm

[B] 35 cm

[C] 40 cm

Welches Schonmaß hat die Nase nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 30 cm

[B] 40 cm

[C] 35 cm

Welches Schonmaß hat der Hecht nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 50 cm

[B] 45 cm

[C] 40 cm

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 50 cm?

[A] Äsche

[B] Barbe

[C] Hecht

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 60 cm?

[A] Seeforelle

[B] Hecht

[C] Zander

Welche Fischarten haben nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) dasselbe Schonmaß?

[A] Bachforelle und Regenbogenforelle

[B] Bachsaibling und Seesaibling

[C] Seeforelle und Bachforelle

Welche der genannten Fischarten hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) das höchste Schonmaß?

[A] Hecht

[B] Huchen

[C] Seeforelle

Welche der genannten Fischarten hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) das höchste Schonmaß?

[A] Zander

[B] Waller (Wels)

[C] Barbe

Welche der genannten Fischarten hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) das höchste Schonmaß?

[A] Nerfling (Aland)

[B] Rutte (Quappe, Trüsche)

[C] Karpfen

Welches Schonmaß hat der Karpfen nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] keines

[B] 35 cm

[C] 45 cm

Welches Schonmaß hat der Seesaibling nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 35 cm

[B] 30 cm

[C] 40 cm

Welches Schonmaß hat der Nerfling (Aland) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 35 cm

[B] 30 cm

[C] 40 cm

Welches Schonmaß hat der Zander nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 60 cm

[B] 50 cm

[C] 40 cm

Welcher Fisch hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 30 cm?

[A] Barbe

[B] Schleie

[C] Nerfling (Aland)

Welches Schonmaß hat der Edelkrebs nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

[A] 10 cm

[B] 12 cm

[C] 14 cm

Welche Fischarten haben nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 30 cm?

[A] Seesaibling und Nerfling (Aland)

[B] Bachsaibling und Regenbogenforelle

[C] Äsche und Schleie

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 35 cm?

[A] Äsche

[B] Nerfling (Aland)

[C] Bachforelle

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Bachforelle festgesetzt?

[A] 26 cm und 15. Oktober bis 15. April

[B] 26 cm und 1. Oktober bis 15. März

[C] 28 cm und 15. Oktober bis 31. Dezember

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Äsche festgesetzt?

[A] 30 cm und 1. Februar bis 15. März

[B] 35 cm und 1. Januar bis 30. April

[C] 40 cm und 1. April bis 31. Mai

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Huchen festgesetzt?

[A] 70 cm und 1. April bis 31. Mai

[B] 90 cm und 1. Februar bis 13. März

[C] 90 cm und 15. Februar bis 30. Juni

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Barbe festgesetzt?

[A] 35 cm und 1. April bis 15. Mai

[B] 40 cm und 1. Mai bis 30. Juni

[C] 45 cm und 1. Mai bis 31. Mai

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den weiblichen Edelkrebs festgesetzt?

[A] ganzjährig geschont

[B] 12 cm und 1. Oktober bis 31. Juli

[C] 15 cm und keine Schonzeit

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keine Fangbeschränkung nach Schonzeit und Schonmaß?

[A] Gründling

[B] Rutte (Quappe, Trüsche)

[C] Neunstachliger Stichling (Zwergstichling)

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keine Fangbeschränkung nach Schonzeit und Schonmaß?

[A] Frauennerfling

[B] Dreistachliger Stichling

[C] Neunstachliger Stichling (Zwergstichling)