Angelschein Praxistage in Bayern – Termine 2026
| Datum | Ort | Uhrzeit | Freie Plätze |
|---|---|---|---|
Samstag 14.11.2026 | 97906 Faulbach | 09.00 - 18.00 Uhr | ![]() |
Samstag 20.02.2027 | 92256 Hahnbach | 09.00 - 18.00 Uhr | ![]() |
Samstag 24.04.2027 | 96148 Baunach | 09.00 - 18.00 Uhr | ![]() |

Kosten: Was kostet ein Praxistag?
Die Teilnahme an einem meiner Angelschein Praxistage kostet 149€ inkl. MwSt. pro Person. Du erhältst im Vorfeld eine Rechnung.

Franz Hollweck
- ✅ Anerkannter Kursleiter für die staatliche Fischerprüfung in Bayern seit 2012
- ✅ Mehr als 2000 geschulte Teilnehmer
- ✅ Mitautor „Die Fischerprüfung“ (Kosmos Verlag)
Noch Fragen?
Tel. 09661 812614
E-Mail:
Top Zufriedenheit!
⭐⭐⭐⭐⭐ - 5 Sterne bei über 100 echten Google Rezensionen.
Häufige Fragen zum Fischerprüfung Praxistag in Bayern
Jede Person die an der Fischerprüfung in Bayern teilnehmen möchte, benötigt eine praktische Ausbildung. Bei vollumfänglichen Vorbereitungskursen (wie auch ich sie anbiete) sind die Praxistage bereits im regulären Stundenplan berücksichtigt und müssen nicht separat absolviert werden.
Ja, das ist der Standard-Fall und somit kein Problem.
Bei mir kostet ein Praxistag 149€ inkl. MwSt. pro Person.
Was ist ein Fischereischein-Praxistag?
Der Fischereischein-Praxistag ist eine praktische Schulung für angehende Angler, die den Angelschein in Bayern erwerben möchten. Neben den fünf theoretischen Unterrichtsfächern (Fischkunde, Fanggeräte, Rechtskunde, Gewässerkunde und Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege) sieht der Ausbildungsplan auch drei praktische Unterrichtseinheiten vor, die jeder Teilnehmer der bayerischen Fischerprüfung in persönlicher Anwesenheit absolvieren muss:
- Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte (3 Std)
- Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische (3 Std)
- Praxis am Gewässer (2 Std)
Häufig werden diese drei praktischen Unterrichtseinheiten innerhalb eines Tages durchgeführt, deshalb spricht man vom „Praxistag“.
Wie läuft ein Praxistag für den Angelschein ab?


-
Praktische Einweisung in den Gebrauch der FanggeräteDie praktische Einweisung umfasst Übungen im Binden geeigneter Knoten, die Kontrolle der Angelgeräte auf Schäden und Funktionsfähigkeit, die Auswahl und vollständige Montage von Geräten für verschiedene Angelmethoden sowie deren praktische Handhabung.
-
Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
Der verpflichtende Schwerpunkt der praktischen Einweisung liegt auf dem waid- und tierschutzgerechten Betäuben und Töten gefangener Fische, wobei alle Teilnehmenden im Anschluss unter Anleitung den gesamten Schlachtvorgang einschließlich Betäuben, Töten, Ausnehmen und gegebenenfalls Be- und Verarbeiten selbst durchführen müssen.
-
Praxis am Gewässer
Je nach den örtlichen Gegebenheiten, der Jahreszeit, dem Wasserstand und weiteren Rahmenbedingungen kann die praktische Einweisung variieren; nach Möglichkeit sollen die Teilnehmenden dabei den Umgang mit verschiedenen Angelmethoden von der Gerätemontage bis zur Landung des Fisches kennenlernen und ergänzend praxisbezogene Kenntnisse in Fischkunde, Gewässerökologie, Natur- und Gewässerschutz sowie zu den geltenden Rechtsvorschriften erwerben.
Rechtsgrundlagen für Praxistage
Die Rechtsgrundlage findet sich im Ausbildungsplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung in Bayern ( gültig ab 01. Oktober 2026 ).
4. Praktische Ausbildung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AVBayFiG)
Jeder Vorbereitungslehrgang muss eine praktische Ausbildung umfassen, die im Geltungsbereich des
Bayerischen Fischereigesetzes stattfindet und die den folgenden Anforderungen entspricht:
a) Allgemeine Anforderungen an die praktische Ausbildung
(1) Die praktischen Ausbildungselemente sind in Präsenz der Kursleiterinnen und Kursleiter, ggf.
unterstützt durch Schulungskräfte, und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchzuführen.
Die ausschließliche Vermittlung praktischer Ausbildungsinhalte durch Filme, Aufzeichnungen,
Demonstrationen an Attrappen oder bereits toten Fischen genügt den Anforderungen an die
praktische Ausbildung nicht.
(2) Die praktische Ausbildung ist unter Beachtung der tierschutzrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen
und hygienerechtlichen Anforderungen durchzuführen.
(3) Die praktische Ausbildung umfasst acht Stunden.
(4) Eine Schulungskraft darf maximal zehn Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer betreuen.
(5) Von der Kursleitung ist sicherzustellen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor der
praktischen Einweisung in die Behandlung gefangener Fische die zugehörigen theoretischen
Lerninhalte (4.14. im Ausbildungsplan) absolviert haben.
b) Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
(1) Verpflichtender Schwerpunkt der praktischen Einweisung ist die Unterweisung im waid- und
tierschutzgerechten Betäuben und Töten gefangener Fische.
(2) Im Anschluss an die praktischen Vorführungen muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer unter
Anleitung der Kursleitung bzw. der Schulungskraft das Schlachten (Betäuben, Töten, Ausnehmen,
evtl. Be- und Verarbeiten) selbst durchführen.
(3) Bevor ein Fisch durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer betäubt und getötet wird, ist die sichere
Handhabung sowie das Betäuben mittels Kopfschlag an einem toten Fisch oder einer geeigneten
Attrappe zu üben.
(4) Es arbeiten gleichzeitig maximal zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer unter Anleitung einer
Schulungskraft. Die Handhabung lebender Fische und der eigentliche Tötungsvorgang darf jeweils
nur von einer Teilnehmerin bzw. einem Teilnehmer unter direkter Anleitung und Aufsicht der
Schulungskraft durchgeführt werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für einen tierschutzgerechten Umgang mit den Fischen sowie
die hygienische Handhabung zu sensibilisieren.
c) Praxis am Gewässer
Bei der Praxis am Gewässer sollte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Anwendung des
Angelgeräts in verschiedenen Disziplinen (Grundfischen, Spinnfischen, Fliegenfischen) von der
Montage des Geräts mit Knoten binden, Auswerfen über Anhieb, Drill und Landung, gezeigt werden.
Zudem können neben dem Fachgebiet Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener
Fische auch Elemente aus den Gebieten Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege sowie der
Rechtskunde vermittelt werden, zum Beispiel:
- Fischkunde:
Bestimmung der gesichteten und gefangenen Fische.
- Gewässerkunde, Schutz und Pflege:
Laichplätze, Habitate, Fischwanderhilfen, Totholz, Wasserpflanzen, Kleinlebewesen, Prädatoren.
- Rechtsvorschriften:
Geltende Bestimmungen der AVBayFiG sowie darüberhinausgehende Bestimmungen im
Fischereierlaubnisschein am jeweiligen Gewässer, Fischereiaufsicht.
Im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem an die
Fischerei herangeführt werden (sog. „Praxisangeln“):
(1) Die ständige fachkundige Aufsicht durch Kursleitung bzw. Schulungskraft muss zu jeder Zeit
gewährleistet sein.
(2) Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer dürfen keine eigene Angel verwenden, sondern nur am
Fischfang der Schulungskraft beteiligt werden. Diese darf höchstens zwei Handangeln verwenden
(§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG).
(3) Eine Schulungskraft darf max. zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer gleichzeitig beaufsichtigen.
(4) Jede Schulungskraft benötigt einen Erlaubnisschein für das Gewässer.

