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FISCHERPRÜFUNG BAYERN · ÄNDERUNG AB 01.10.2026

Bayerische Fischerprüfung: Was ändert sich beim Lehr- und Prüfungsstoff ab 1. Oktober 2026?

Für die Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung in Bayern gilt ab dem 1. Oktober 2026 ein neuer Ausbildungsplan. Die bekannten Fachgebiete bleiben größtenteils erhalten, beim konkreten Lehr- und Prüfungsstoff gibt es jedoch einige wichtige Änderungen.

Besonders auffällig sind die Straffung der speziellen Fischkunde, weniger Detailwissen bei einzelnen Pflanzen- und Tierarten, Änderungen in der Gerätekunde, neue Inhalte im Fischereirecht sowie eine deutlich stärkere praktische Ausrichtung der Ausbildung.

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Ausbildungsplan wird nicht länger, sondern verschiebt Schwerpunkte: weniger Detailstoff an einigen Stellen, dafür mehr unmittelbarer Praxisbezug.

30 Stunden

Gesamtdauer bleibt gleich

Der vorgeschriebene Vorbereitungslehrgang bleibt insgesamt bei 30 Ausbildungsstunden.

22 Stunden

Theoretische Ausbildung

Zwei Stunden werden aus der bisherigen Theorie in einen neuen praktischen Ausbildungsabschnitt verschoben.

8 Stunden

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst künftig insgesamt acht Stunden.

Neu: Praxis am Gewässer

2 verpflichtende Stunden

Der neue Abschnitt umfasst praktische Anwendung des Angelgeräts direkt am Gewässer.

Die Unterrichtszeiten im direkten Vergleich

Die Gesamtdauer bleibt gleich. Entscheidend ist die Verschiebung von zwei Stunden aus der Theorie in die Praxis.

FachgebietAusbildungsplan 2022Ab 01.10.2026
1. Fischkunde
7 Stunden

7 Stunden · unverändert

2. Gewässerkunde
5 Stunden

4 Stunden · −1 Stunde

3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
3 Stunden

3 Stunden · unverändert

4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
4 Stunden

3 Stunden · −1 Stunde

5. Rechtsvorschriften
5 Stunden

5 Stunden · unverändert

6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
3 Stunden

3 Stunden · unverändert

7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
3 Stunden

3 Stunden · unverändert

8. Praxis am Gewässer

2 Stunden · neu

Gesamt
30 Stunden

30 Stunden · unverändert

1. Fischkunde: Weniger Artenkatalog, stärkerer Fokus

Die allgemeine Fischkunde bleibt nahezu unverändert. Körperformen, Körperbau, Flossen, Barteln, Schuppen, Muskulatur, Skelett, Sinnesorgane, Atmung, Blutkreislauf, Verdauung, Schwimmblase, Fortpflanzung und Ernährung gehören weiterhin zum Lehr- und Prüfungsstoff.

Deutlich stärker verändert wird die spezielle Fischkunde. Der Plan von 2022 enthielt eine sehr umfangreiche Aufzählung konkreter Fisch-, Krebs- und Muschelarten. Ab 2026 werden die Arten innerhalb der Familien nicht mehr vollständig aufgelistet.

Begrenzung auf Arten der AVBayFiG

Bei den Familien der speziellen Fischkunde sollen nur noch die Arten behandelt werden, die in der Anlage der AVBayFiG zu Schonzeiten, Schonmaßen und räumlichem Geltungsbereich aufgeführt sind. Gleichzeitig werden die Kenntnisse zu einer Fischart klarer definiert.

  • Anzahl der Eier
  • Schonmaß
  • Schonzeit
  • biologischer Hintergrund von Schonmaß und Schonzeit

Neu: Eigenes Kapitel „Neozoen“

  • Fische: Schwarzmeergrundeln, Blaubandbärbling, Sonnenbarsch, Asiatischer Schlammpeitzger und Zwergwels
  • Krebse: Signalkrebs, Kamberkrebs und Galizier
  • Muscheln: Dreikantmuschel und Quaggamuschel

Fazit zur Fischkunde

Schwerpunktverschiebung

Die Fischkunde wird nicht kleiner, aber zielgerichteter. Statt einer sehr langen Liste einzelner Arten rücken die rechtlich relevanten Arten, ihre Schonbestimmungen und die Neozoen stärker in den Mittelpunkt.


2. Gewässerkunde: Eine Stunde weniger

Die Unterrichtszeit für Gewässerkunde sinkt von fünf auf vier Stunden. Der Kern der klassischen Gewässerkunde bleibt bestehen.

  • Temperatur, Dichte und Sauerstoffgehalt des Wassers
  • Strömung, pH-Wert und Kalkgehalt
  • Nährstoffe und Gewässerfruchtbarkeit
  • Nahrungsketten und Nahrungsnetze
  • stehende und fließende Gewässer
  • Fischregionen
  • Fischwanderhilfen
  • Gewässergüte und Bioindikation

Pflanzen am und im Gewässer

Die grundsätzlichen Pflanzengruppen bleiben erhalten. Der neue Ausbildungsplan verzichtet aber teilweise auf konkrete Unterarten und Beispiele. So werden bei den Laichkräutern nicht mehr mehrere einzelne Arten ausdrücklich genannt, sondern nur noch allgemein „Laichkräuter“.

Tiere am und im Gewässer

Auch bei den Gewässertieren wird deutlich gestrafft. Statt zahlreicher Einzelarten werden im neuen Plan häufig nur noch übergeordnete Gruppen wie Schnecken, Egel, Käfer, Wasserwanzen, Froschlurche oder Schlangen genannt. Auch die Schermaus ist in der neuen Aufzählung der Säugetiere nicht mehr enthalten.

Fazit zur Gewässerkunde

4 statt 5 Stunden

Die ökologischen Zusammenhänge bleiben wichtig. Das sehr detaillierte Wissen über einzelne Pflanzen- und Tierarten wird jedoch an mehreren Stellen reduziert.

3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege

Dieses Fachgebiet bleibt in seinem Aufbau weitgehend erhalten. Weiterhin behandelt werden:

  • Fischbesatz
  • Artenschutz und Wiederansiedlung
  • Neozoenproblematik
  • Fischbestandsregulierung
  • Elektrofischerei
  • Aufzeichnungen und Statistik
  • Biotopschutz
  • Gewässerausbau und Renaturierung
  • Fischkrankheiten
  • Gewässerverunreinigungen und Fischsterben

Schonmaß und Schonzeit wechseln das Fachgebiet

Im Ausbildungsplan von 2022 standen Schonmaß und Schonzeit noch ausdrücklich unter den Grundlagen der Fischhege. Ab 2026 werden sie innerhalb der speziellen Fischkunde bei den einzelnen Arten behandelt. Damit werden die Schutzbestimmungen stärker unmittelbar mit der jeweiligen Fischart verknüpft.

Weitere kleinere Änderungen

  • Beim Anfüttern wird ausdrücklich die Vermeidung von Gewässerverschmutzung genannt.
  • Bei den Fischparasiten kommt der Hauttrüber ausdrücklich hinzu.
  • Bei Fischsterben und Gewässerverunreinigungen wird nun von Melde-/Anzeigepflicht gesprochen.

4. Fanggeräte und fischereiliche Praxis: Deutlich gestrafft

Die theoretische Unterrichtszeit sinkt hier von vier auf drei Stunden. Gleichzeitig wurde eine Reihe von Detailinhalten gestrichen oder modernisiert.

BereichÄnderung ab 2026
Angelrollen

Schwerpunkt auf Stationärrolle, Multirolle und Fliegenrolle. Nottinghamrolle, Wenderolle und Schlepprolle werden nicht mehr ausdrücklich genannt.

Fliegenschnüre

Die bisher genannte AFTMA-Klassifizierung wird nicht mehr ausdrücklich aufgeführt.

Knoten

Die Liste wird deutlich verkürzt. Neu genannt wird unter anderem der Chirurgenknoten zur Verbindung zweier Schnurenden.

Beschwerung

Wickelblei wird nicht mehr genannt. Dafür kommt Bleiersatz neu hinzu.

Haken

Limerik- und Jamisonhaken werden nicht mehr aufgeführt. Der Schonhaken wird neu ausdrücklich genannt.

Anlandegeräte

Kein eigener Abschnitt mehr. Das früher ausdrücklich genannte Gaff taucht im neuen Ausbildungsplan nicht mehr auf.

Zusatzausrüstung

Stärker auf wesentliche Ausrüstung konzentriert. Neu genannt wird der Fischgreifer.

Knoten werden deutlich reduziert

Im Ausbildungsplan von 2022 waren unter anderem Knoten für Plättchenhaken, Schnurtrommel, Stopper und Mundschnur beziehungsweise Paternoster ausdrücklich aufgeführt. Ab 2026 konzentriert sich der Plan auf:

  • Befestigen von Ösen und Öhrhaken
  • Verbindung zweier Schnurenden
  • Herstellung einer Schlaufe
  • Verbindung von Fliegenschnur und Vorfach

Zur Verbindung zweier Schnurenden werden ausdrücklich Blutknoten und Chirurgenknoten genannt.

Zusatzausrüstung wird übersichtlicher

2022 waren noch zahlreiche nützliche Ausrüstungsgegenstände wie Ködernadel, Rutenhalter, Köderdose, Gerätekasten, Ersatzschnur oder Reparaturmaterial aufgeführt. Ab 2026 konzentriert sich der Ausbildungsplan auf:

  • Kescher beziehungsweise Unterfangkescher
  • Fischgreifer
  • Längenmaß
  • Fischbetäuber
  • Hakenlöser
  • Messer

Fazit zu Fanggeräten

3 statt 4 Stunden Theorie

Die Gerätekunde wird insgesamt kompakter. Einige ältere beziehungsweise sehr spezielle Details verschwinden, während Schonhaken, Bleiersatz und Fischgreifer ausdrücklich in den Ausbildungsplan aufgenommen werden.

5. Rechtsvorschriften: Neuer Stoff zur Fischereiaufsicht

Die sechs großen Rechtsbereiche bleiben bestehen:

  • Fischereirecht
  • Tierschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Naturschutzrecht
  • Verfassung des Freistaates Bayern
  • Waffenrecht

Neu: Verwaltungsvorschrift zum Fischereirecht

Neu aufgenommen wird ein eigener Abschnitt zur Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR).

  • Fischereischein
  • Heranführen von Kindern und Jugendlichen an die Fischerei
  • Heranführen von Teilnehmern eines Vorbereitungslehrgangs
  • Heranführen volljähriger Personen
  • Fischereiaufsicht
  • örtlicher Zuständigkeitsbereich
  • Dienstabzeichen und Dienstausweis
  • Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufsicht
  • Verwarnungsverfahren

Einzelne Vorschriften werden nicht mehr ausdrücklich genannt

Im Bereich der AVBayFiG werden einige Vorschriften, die 2022 noch einzeln aufgeführt waren, im neuen Plan nicht mehr ausdrücklich genannt.

  • § 12 Aalbewirtschaftung
  • § 18 Ständige Fangvorrichtungen
  • § 23 Verbringen fremder Arten in Aquakulturanlagen
  • § 294 StGB wird ebenfalls nicht mehr ausdrücklich genannt

Auffällige Änderung beim Wasserrecht

Hinweis

Der Ausbildungsplan von 2022 nannte beim Wasserrecht noch konkrete Vorschriften aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Wassergesetz. Im neuen Ausbildungsplan steht unter Punkt 5.3 lediglich „Wasserrecht“.

Wichtig: Daraus lässt sich nicht ableiten, dass Wasserrecht für die Fischerprüfung keine Rolle mehr spielt. Der neue Ausbildungsplan nennt an dieser Stelle lediglich keine konkreten Einzelvorschriften mehr.

Die praktische Ausbildung wird deutlich verbindlicher

Die größte strukturelle Veränderung betrifft die Praxis. Wurfübungen werden ausdrücklich aufgenommen, die Behandlung gefangener Fische wird stärker als persönliche Fertigkeit ausgestaltet und mit „Praxis am Gewässer“ kommt ein komplett neuer Ausbildungsabschnitt hinzu.

6. Praktischer Gebrauch der Fanggeräte

3 Stunden

Die praktische Einweisung bleibt bei drei Stunden. Weiterhin dazugehören praktisches Knotenbinden, die Kontrolle von Rute, Rolle, Schnur, Wirbeln und Haken sowie vollständige Montagen für Stipp-, Grund-, Spinn- und Fliegenfischen.

Neu: Unter „Praktische Handhabung von Angelgeräten“ werden Wurfübungen und Knotenbinden ausdrücklich genannt.

7. Behandlung gefangener Fische

3 Stunden

Auch dieser Abschnitt bleibt bei drei Stunden, wird aber konkreter. Beim Zurücksetzen wird die Verwendung von Schonhaken, insbesondere bei Salmoniden, ausdrücklich genannt.

Besonders wichtig: Nach der praktischen Vorführung muss künftig jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer unter Anleitung selbst das Schlachten durchführen.

8. Praxis am Gewässer

2 Stunden · neu

Komplett neu sind zwei verpflichtende Stunden Praxis am Gewässer. Gezeigt wird die Anwendung des Angelgeräts in verschiedenen Disziplinen – von Montage und Knoten über Auswerfen bis zu Anhieb, Drill und Landung.

Schlachten: Jeder Teilnehmer muss selbst praktisch üben

Im Ausbildungsplan von 2022 konnten Teilnehmer nach der Vorführung die Möglichkeit erhalten, das Töten und Schlachten unter Anleitung selbst durchzuführen. Ab 2026 wird dies verbindlicher.

  • Betäuben
  • Töten
  • Ausnehmen
  • gegebenenfalls Be- und Verarbeiten

Bevor ein lebender Fisch betäubt und getötet wird, muss die sichere Handhabung und das Betäuben mittels Kopfschlag zunächst an einem toten Fisch oder einer geeigneten Attrappe geübt werden. Außerdem werden die Aufbewahrung getöteter Fische und die Unfallverhütung ausdrücklich genannt.

Praxis am Gewässer: Was wird gezeigt?

  • Grundfischen
  • Spinnfischen
  • Fliegenfischen

Auch andere Fachgebiete können am Gewässer behandelt werden

  • Bestimmung gesichteter oder gefangener Fische
  • Laichplätze und Habitate
  • Fischwanderhilfen
  • Totholz
  • Wasserpflanzen
  • Kleinlebewesen
  • Prädatoren
  • Bestimmungen der AVBayFiG
  • Regelungen im Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Gewässers
  • Fischereiaufsicht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs sogar ein beaufsichtigtes „Praxisangeln“ stattfinden.

Eine der wichtigsten Änderungen

Mehr unmittelbarer Praxisbezug

Die tierschutzgerechte Behandlung und das praktische Schlachten werden deutlich stärker als persönliche praktische Fertigkeit jedes Teilnehmers ausgestaltet. Gleichzeitig wird die Anwendung des Angelgeräts direkt am Gewässer zum eigenen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt.

Was bedeutet der neue Ausbildungsplan insgesamt?

Die Tendenz ist klar

Fazit

Der Ausbildungsplan ab 1. Oktober 2026 ist nicht einfach umfangreicher oder kürzer als der bisherige. Vielmehr werden die Schwerpunkte verschoben: weniger Detailstoff an einigen Stellen, dafür mehr unmittelbarer Praxisbezug.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst

Fischkunde

stärkere Konzentration auf die nach AVBayFiG relevanten Arten sowie eigener Bereich für Neozoen.

Gewässerkunde

eine Stunde weniger Theorie und weniger konkrete Einzelarten bei Pflanzen und Gewässertieren.

Fischhege

Schonmaß und Schonzeit wandern in die spezielle Fischkunde.

Fanggeräte

weniger Spezialdetails, dafür unter anderem Schonhaken, Bleiersatz und Fischgreifer.

Rechtskunde

neue Inhalte aus der Verwaltungsvorschrift zum Fischereirecht und zur Fischereiaufsicht.

Praktische Gerätekunde

Wurfübungen werden ausdrücklich aufgenommen.

Fischbehandlung

das eigene praktische Schlachten wird für die Teilnehmer verbindlicher ausgestaltet.

Praxis am Gewässer

komplett neuer verpflichtender Ausbildungsabschnitt mit zwei Stunden.

Für Prüfungsteilnehmer wichtig

Ab 01.10.2026

Wer seine Fischerprüfung ab dem 1. Oktober 2026 vorbereitet, sollte darauf achten, dass Lernunterlagen und Vorbereitungskurse bereits auf den neuen Ausbildungsplan abgestimmt sind. Der Aufbau der Fachgebiete ist weiterhin vertraut, der konkrete Lehr- und Prüfungsstoff wurde jedoch an mehreren Stellen geändert, reduziert, ergänzt oder neu zugeordnet.

Quellen

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei:
„Ausbildungsplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung in Bayern“, Stand 1. März 2022.

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei:
„Ausbildungsplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung in Bayern“, gültig ab 01.10.2026.

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