Angelschein beantragen in Bayern
Wer in Bayern den Fischfang mit der Handangel ausüben möchte braucht einen Fischereischein (ugs. Angelschein).
Zuständig für die Erteilung des Fischereischeins ist die jeweilige Wohnortgemeinde in welcher der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

Unterlagen zur Beantragung des Fischereischeins
Zur Beantragung des Fischereischeins vereinbart man am besten einen Termin mit dem Bürgerbüro seiner Wohnortgemeinde. Damit die Ausstellung des Fischereischeins rasch vonstattengeht sollte man die nötigen Unterlagen direkt mitbringen.
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Fischereischein auf Lebenszeit
ab 14 Jahre möglichUm den "normalen" Fischereischein für Personen mit bestandener Fischerprüfung ab 14 Jahren zu beantragen benötigt man folgende Unterlagen:
- Prüfungszeugnis (Nachweis über bestandene Fischerprüfung)
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Sorgeberechtigten
Einzelne Wohnortgemeinden verlangen auch die Vorlage eines Führungszeugnis. Dieses Vorgehen basiert auf den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR). Dort heißt es unter 10.2.2 zum Thema Führungszeugnis:
"Die Gemeinde hat grundsätzlich die Möglichkeit, Antragsteller zur Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) aufzufordern oder – soweit die Aufforderung nicht sachgerecht ist oder erfolglos bleibt – selbst ein Führungszeugnis einzuholen (§ 31 BZRG)."
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Jugendfischereischein
Kinder und Jugendliche von 10 - 18 JahrenAb dem 10 Lebensjahr können Kinder und Jugendliche einen bis zum 18. Lebensjahr gültigen Jugendfischereischein ohne Prüfung erhalten.
Der Jugendfischereischein berechtigt den Inhaber in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers den Fischfang eigenständig (mit eigener Angelrute + eigenem Erlaubnisschein) auszuüben. Dazu benötigt man:
- Lichtbild
- Einverständniserklärung der/s Erziehungsberechtigten
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Jahresfischereischein
für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene FischerprüfungPersonen die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (hier also keinen Wohnsitz begründen) und keine Fischerprüfung nachweisen können haben in Bayern die Möglichkeit einen sogenannten Jahresfischereischein zu beantragen.
Die Antragsteller müssen durch Unterzeichnung bestätigen, bereits den Fischfang ausgeübt und von den in Bayern gültigen fischereirechtlichen Vorschriften Kenntnis genommen zu haben.
Sowohl das Formular als auch das Merkblatt stellt das Ministerium zur Verfügung.
Der Jahresfischereischein ist für 3 Monate gültig (wobei frei gewählt werden kann welche 3 Monate es innerhalb eines Jahres sein sollen).
Die Ausgabe des Jahresfischereischeins ist auch an eine durch den Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person möglich. (Tipp für Urlauber...)
Da jemand der nicht in Bayern wohnt, logischerweise auch keine Wohnortgemeinde hat liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, in der der Fischfang ausgeübt werden soll.
Gebühren und Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins / Angelscheins
Die Kosten die man bei der Gemeinde für den Fischereischein bezahlen muss sind aufgeteilt in Verwaltungsgebühren und Fischereiabgabe.
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischereiabgabe entrichtet wurde.
Angelschein | Kosten | ||
---|---|---|---|
Fischereischein auf Lebenszeit | ![]() | 35 € | 40,00 € für 5 Jahre Bei Einmalzahlung (Lebenszeit) abhängig vom Alter, siehe Tabelle unten. |
Jugendfischereischein | ![]() | 5 € | 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer |
Jahresfischereischein (Touristen) | ![]() | 7,50 € | 15 € |
70- Lebensalter der antragstellenden Person
5
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x 40 - 20 v.H. (%) = Fischereiabgabe in Euro.
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Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit – Einmalzahlung
– ohne Ermäßigung nach § 9 Abs. 4 AVBayFiG –
Lebensalter bei Zahlung |
Betrag in Euro |
14 - 22 |
300 |
23 - 27 |
288 |
28 - 32 |
256 |
33 - 37 |
224 |
38 - 42 |
192 |
43 - 47 |
160 |
48 - 52 |
128 |
53 - 57 |
96 |
58 - 62 |
64 |
63 - 67 |
32 |
ab 68 |
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