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Angelschein Bayern Kosten 2026 – Was kostet der Fischereischein wirklich?

Für den Angelschein in Bayern entstehen vier getrennte Kosten: Vorbereitungskurs, Fischerprüfung, Fischereischein und Fischereiabgabe.

Wenn dein Vorbereitungskurs ungefähr 300 € kostet und du die Fischereiabgabe zunächst für fünf Jahre bezahlst, solltest du insgesamt mit rund 425 € rechnen.

AUF EINEN BLICK
Typische Gesamtkosten
ca. 425 €
bei ca. 300 € Kurspreis und 5 Jahren Fischereiabgabe
1. KostenblockVorbereitungskursca. 300 €
2. KostenblockFischerprüfung50 €
3. KostenblockFischereischein35 €
4. KostenblockFischereiabgabe40 €
300 € + 50 € + 35 € + 40 € = ca. 425 €

Die 4 Kosten für den Angelschein in Bayern

Diese vier Positionen entstehen nacheinander. Besonders wichtig: Fischereischein und Fischereiabgabe sind zwei verschiedene Kosten.

1. Vorbereitungskurs

Kostenblock 1
ca. 300 €

Bevor du in Bayern zur staatlichen Fischerprüfung antreten kannst, musst du einen anerkannten Vorbereitungskurs absolvieren. Der Kurspreis wird vom jeweiligen Anbieter festgelegt und kann deshalb variieren.

Der Vorbereitungskurs ist noch nicht die Fischerprüfung und im Kurspreis ist die staatliche Prüfungsgebühr nicht automatisch enthalten.

2. Staatliche Fischerprüfung

Kostenblock 2
50 €

Nach dem Vorbereitungskurs legst du die staatliche Fischerprüfung ab. Für die Prüfung fällt eine separate Prüfungsgebühr von 50 € an.

Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du dein Prüfungszeugnis. Dieses benötigst du anschließend, um bei deiner Wohnortgemeinde den Fischereischein zu beantragen.

Das Prüfungszeugnis ist noch nicht der Fischereischein.

3. Fischereischein auf Lebenszeit

Kostenblock 3
35 €

Erst nach bestandener Fischerprüfung kannst du mit deinem Prüfungszeugnis bei deiner zuständigen Wohnortgemeinde den Fischereischein beantragen.

Der reguläre Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Für die Ausstellung fällt eine Gebühr von 35 € an.

Wichtig: Die 35 € sind nur die Gebühr für den Fischereischein. Die Fischereiabgabe ist ein eigener, vierter Kostenblock.

4. Fischereiabgabe

Kostenblock 4
40 € für 5 Jahre

Zusätzlich zur Gebühr für den Fischereischein musst du die Fischereiabgabe entrichten. Dabei hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • 40 € für fünf aufeinanderfolgende Jahre
  • altersabhängige Einmalzahlung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Fischereischeins
Der Fischereischein bleibt auf Lebenszeit gültig. Bei der 5-Jahres-Variante wird später nur die Fischereiabgabe erneut fällig.

Fischereischein und Fischereiabgabe: Das ist der Unterschied

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt. Für die Kostenrechnung solltest du sie unbedingt getrennt betrachten.

Fischereischein

35 €

Das amtliche Dokument. Es wird nach bestandener Prüfung bei der Wohnortgemeinde beantragt und auf Lebenszeit ausgestellt.

Fischereiabgabe

40 € / 5 Jahre

Eine zusätzliche Abgabe. Alternativ kann sie abhängig vom Alter einmalig für die gesamte Gültigkeitsdauer entrichtet werden.

Fischereiabgabe Bayern: 5 Jahre oder auf Lebenszeit?

Wenn du die Abgabe nicht nur für fünf Jahre bezahlen möchtest, kannst du eine altersabhängige Einmalzahlung wählen. Je älter du bei der Zahlung bist, desto niedriger fällt sie aus.

5-Jahres-Variante

40 €

Die Abgabe gilt für fünf aufeinanderfolgende Jahre. Danach wird sie erneut fällig, wenn du weiter fischen möchtest.

Alter bei ZahlungEinmalzahlung
14–17 Jahre
352 €
18–22 Jahre
320 €
23–27 Jahre
288 €
28–32 Jahre
256 €
33–37 Jahre
224 €
38–42 Jahre
192 €
43–47 Jahre
160 €
48–52 Jahre
128 €
53–57 Jahre
96 €
58–62 Jahre
64 €
63–67 Jahre
32 €
ab 68 Jahren
0 €

Stand: August 2026. Gebühren und Abgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen amtlichen Angaben.

Beispiele: Gesamtkosten mit lebenslanger Fischereiabgabe

Grundlage der folgenden Beispiele: ca. 300 € Vorbereitungskurs + 50 € Fischerprüfung + 35 € Fischereischein. Dazu kommt die altersabhängige Einmalzahlung.

Beispiel mit 25 Jahren

673 €

300 € Kurs + 50 € Prüfung + 35 € Fischereischein + 288 € Fischereiabgabe.

Beispiel mit 35 Jahren

609 €

300 € Kurs + 50 € Prüfung + 35 € Fischereischein + 224 € Fischereiabgabe.

Beispiel mit 45 Jahren

545 €

300 € Kurs + 50 € Prüfung + 35 € Fischereischein + 160 € Fischereiabgabe.

Beispiel mit 55 Jahren

481 €

300 € Kurs + 50 € Prüfung + 35 € Fischereischein + 96 € Fischereiabgabe.

Welche Kosten sind in den ca. 425 € nicht enthalten?

Die Beispielrechnung beschreibt den Weg bis zum Fischereischein mit fünfjähriger Fischereiabgabe. Für das tatsächliche Angeln können weitere Kosten entstehen.

Angelkarte / Erlaubnisschein

Für das konkrete Gewässer benötigst du in der Regel zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein, zum Beispiel eine Tages- oder Jahreskarte.

Angelausrüstung

Rute, Rolle, Schnur, Kescher, Köder und weiteres Angelzubehör gehören nicht zu den eigentlichen Scheinkosten.

Mögliche Kurs-Zusatzkosten

Je nach Anbieter können Lehrmaterialien, einzelne Praxisleistungen oder andere Zusatzleistungen separat berechnet werden. Entscheidend ist deshalb immer der tatsächliche Gesamtpreis bis zum vollständig absolvierten Vorbereitungskurs.


Vom Kurs bis zum Fischereischein: So läuft es ab

  1. Vorbereitungskurs absolvieren

    Du absolvierst einen anerkannten Vorbereitungslehrgang. Durchschnittlich kannst du mit etwa 300 € rechnen.

  2. Staatliche Fischerprüfung ablegen

    Die Prüfungsgebühr beträgt 50 €. Nach Bestehen erhältst du dein Prüfungszeugnis.

  3. Fischereischein beantragen

    Mit dem Prüfungszeugnis beantragst du bei deiner Wohnortgemeinde den Fischereischein auf Lebenszeit. Gebühr: 35 €.

  4. Fischereiabgabe entrichten

    Du entscheidest dich zwischen 40 € für fünf Jahre und der altersabhängigen Einmalzahlung.

  5. Angelkarte für das Gewässer besorgen

    Für das konkrete Angelgewässer benötigst du in der Regel noch einen Fischereierlaubnisschein.

Noch keinen Vorbereitungskurs gebucht?

Bei ANGEL CHEF bekommst du Vorbereitungskurse zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern – mit persönlicher Betreuung durch einen anerkannten Kursleiter. Schau dir jetzt die nächsten Termine an.

Wer erklärt dir die Kosten?

Franz Hollweck

  • ✅ Anerkannter Kursleiter für die staatliche Fischerprüfung in Bayern seit 2012
  • ✅ Mehr als 2000 geschulte Teilnehmer
  • ✅ Mitautor „Die Fischerprüfung“ (Kosmos Verlag)

Noch Fragen?

Tel. 09661 812614
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Persönlich erklärt statt Gebühren-Durcheinander.

Häufige Fragen zu den Kosten des Angelscheins in Bayern

Was kostet der Angelschein in Bayern insgesamt?

Bei einem Vorbereitungskurs von etwa 300 € und einer Fischereiabgabe für fünf Jahre liegen die Gesamtkosten bei ungefähr 425 €. Die Rechnung lautet: 300 € Kurs + 50 € Fischerprüfung + 35 € Fischereischein + 40 € Fischereiabgabe.

Was kostet die Fischerprüfung in Bayern?

Die Prüfungsgebühr für die staatliche Fischerprüfung in Bayern beträgt 50 €.

Was kostet der Fischereischein auf Lebenszeit in Bayern?

Für die Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit fallen 35 € an.

Was kostet die Fischereiabgabe in Bayern?

Die Fischereiabgabe kostet 40 € für fünf Jahre. Alternativ kann sie als altersabhängige Einmalzahlung für die gesamte Gültigkeitsdauer entrichtet werden.

Sind Fischereischein und Fischereiabgabe dasselbe?

Nein. Der Fischereischein ist das amtliche Dokument und kostet 35 €. Die Fischereiabgabe ist eine davon getrennte zusätzliche Abgabe.

Ist der Fischereischein in Bayern lebenslang gültig?

Der reguläre Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Wenn du die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlst, wird später nur die Fischereiabgabe erneut fällig.

Ist die Angelkarte in den 425 € enthalten?

Nein. Für das konkrete Gewässer benötigst du in der Regel zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein beziehungsweise eine Tages-, Wochen- oder Jahreskarte.

Kann ich den Angelschein in Bayern ohne Vorbereitungskurs machen?

Für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung ist grundsätzlich ein anerkannter Vorbereitungslehrgang erforderlich.

Stand und Quellen

Stand: August 2026. Gebühren und Abgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen amtlichen Angaben des Freistaats Bayern und deiner zuständigen Wohnortgemeinde.

Quellen:
BayFiG Art. 50 (Fischereiabgabe)
AVBayFiG, §5 (Prüfungsgebühr)